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1. Geltungsbereich


Verträge für Lieferungen und Arbeiten kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Sie werden durch Auftragserteilung, bzw. bei Auftragsbestätigung, anerkannt. Sie gelten für alle künftigen Vertragsbeziehungen als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die von Ferrari electronic AG (Verwender) nicht schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich. Mündlichen oder fernmündliche Vereinbarungen, die von den AGB abweichen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verwenders. 

2. Angebot und Bestellung


Angebote im Internet, Prospekte, Inserate und Preislisten sind unverbindlich, solange sie von dem Verwender nicht schriftlich bestätigt worden sind.

3. Patent- und Urheberrechte


An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behält sich der Verwender das Eigentum- und Urheberrecht vor. Ohne schriftliche Einwilligung des Verwenders dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne ausdrückliche Einwilligung des Verwenders ebenfalls untersagt. Auf Verlangen des Verwenders sind sie unverzüglich zurückzugeben. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte können wir nicht haftbar gemacht werden.

4. Lieferungen und Lieferfristen


 Alle von uns angegebenen Lieferfristen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass Verzögerungen - soweit diese nicht unangemessen lang sind - weder zum Schadensersatz noch zum Rücktritt berechtigen. Für Verzögerungen, die auf mangelhafte Leistung von Vorlieferanten zurückzuführen sind, wird jede Haftung ausgeschlossen.

5. Versand


Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz des Verwenders. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk/Lager verlassen hat. Fracht- und Verpackungskosten sowie Versicherung (0,5% des Warenwertes) gehen zu Lasten des Kunden.

6. Zahlungen, Fälligkeit, Verzug


Alle Preise sind Nettopreise. Preisnachlässe oder Skonti bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verwenders. Die Rechnungssumme ist mangels abweichender Vereinbarung bei Rechnungslegung, spätestens jedoch bei Lieferung fällig, wobei sich der Verwender vorbehält, den Rechnungsbetrag per Vorkasse einzuziehen. Bei Dienstleistungen ist die Vergütung bei Rechnungslegung fällig. Zahlungsort ist der Geschäftssitz des Verwenders. Leistet der Kunde auf eine Mahnung des Verwenders nicht, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Unabhängig hiervon tritt Zahlungsverzug unter den Voraussetzungen des § 286 Abs. 2 und 3 BGB ein, also insbesondere dann, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungslegung gezahlt hat. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens, insbesondere durch Inanspruchnahme von Bankkrediten, vorbehalten bleibt.

7. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung


Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur in den in § 309 Ziffer 2 Buchstabe b) geregelten Fällen zulässig. Die Aufrechnung ist nur wirksam, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

8. Eigentumsvorbehalt


Alle Warenlieferungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird.
Soweit der Kunde die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußert, tritt er schon jetzt seine Forderungen gegen die Nacherwerber ab (sog. verlängerter Eigentumsvorbehalt) und zeigt die Weiterveräußerung dem Verwender unverzüglich an. Der Verwender ist berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die Forderung selbst einzuziehen. Etwaige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in abgetretene Forderungen hat der Kunde dem Verwender unter Übergabe der für die Intervention erforderlichen Unterlagen unverzüglich anzuzeigen. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.

9. Gewährleistung


Reklamationen sind unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsansprüche beschränken sich nach Wahl des Verwenders auf die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Schadensersatzansprüche für Mangel- und sog. Mangelfolgeschäden werden - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Alle Ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren spätestens in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.

10. Garantie


Soweit Garantien übernommen werden, richtet sich Art, Umfang und Dauer nach der schriftlichen Garantieerklärung, die der Lieferung beigefügt ist.

11. Verbrauchsgüterkauf


Soweit ein Kunde als Verbraucher kauft, finden die Vorschriften der §§ 474 ff BGB Anwendung, soweit diese nicht abbedungen werden können; im übrigen gelten auch insoweit die vorstehenden AGB.

12. Teilwirksamkeit

 

Sollten einzelne Regelungen der AGB unwirksam sein, werden diese durch die entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort


Gerichtsstand und Erfüllungsort sind - soweit diese frei vereinbar sind - der jeweilige Firmensitz des Verwenders.

Der Vorstand
 
Handelregistereintrag:   Potsdam HRB 12091
USt.-ID:   DE 136684769
SteuerNr. 047/100/00137