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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich, Vertragsschluss, Begriffsbestimmung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur im Verkehr mit Personen oder sonstigen Rechtssubjekten, die im Rahmen ihrer selbstständigen oder beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer, § 14 BGB).
  2. Verträge mit der Ferrari electronic AG kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden sowie der zum Vertragsumfang gehörenden, speziellen Bedingungen zustande. Anders lautende Bedingungen gelten – soweit sie nicht in dieser Vereinbarung festgelegt sind – nicht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsgestaltende Erklärungen, insbesondere Kündigung und Rücktritt, bedürfen der Schriftform. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt durch Antrag und Annahme. Angebote im Internet, Prospekte, Inserate und Preislisten sind unverbindlich, solange sie von der Ferrari electronic AG nicht schriftlich bestätigt worden sind. Von der Ferrari electronic AG erklärte Anträge verlieren vorbehaltlich anderer Erklärungen auf dem Angebot nach Ablauf von 14 Tagen ihre Bindungswirkung.

II. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte

  1. Die Ferrari electronic AG bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentümerin der übergebenen Hardware. Soweit der Kunde die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußert, tritt er schon jetzt seine Forderungen gegen die Nacherwerber ab (sog. verlängerter Eigentumsvorbehalt) und zeigt die Weiterveräußerung der Ferrari electronic AG unverzüglich an. Die Ferrari electronic AG ist berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die Forderung selbst einzuziehen. Etwaige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in abgetretene Forderungen hat der Kunde der Ferrari electronic AG unter Übergabe der für die Intervention erforderlichen Unterlagen unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten einer erfolgreichen Intervention gehen zu Lasten des Kunden, wenn sie nicht bei dem Dritten beigetrieben werden können.
  2. Soweit der Vertrag Software der Ferrari electronic AG umfasst, erwirbt der Kunde Nutzungsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang. Die Nutzungsrechte sind bis zur endgültigen Kaufpreiszahlung lediglich vorübergehender Natur. Darüber hinausgehende Rechte erwirbt er nicht. Er ist nicht zur über den Vertragszweck hinausgehenden Vervielfältigung berechtigt. Die Dekompilierung von Software ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sind Informationen zur Herstellung der Interoperabilität mit einem anderen Programm erforderlich, so ist die Dekompilierung nur zulässig, wenn die Ferrari electronic AG die Mitteilung dieser Information verweigert hat.
  3. Der Kunde darf die Software nur einheitlich und unter vollständiger Aufgabe der eigenen Nutzung Dritten überlassen. Die vorübergehende oder nur anteilige Weitergabe ist ausgeschlossen.

III. Lieferung, Lieferfristen

Nicht von der Ferrari electronic AG zu vertretene Verzögerungen in der Leistungserbringung, die auf der nicht rechtzeitigen Belieferung von der Ferrari electronic AG mit für den Kundenauftrag erforderlichen Gegenständen durch Dritte beruhen, berechtigen die Parteien erst nach Ablauf einer Frist von einem Monat zum Rücktritt vom Vertrag. Die Ferrari electronic AG wird Verzögerungen dem Kunden unverzüglich anzeigen und im Falle der Nichtdurchführung des Vertrages dessen bereits erbrachte Gegenleistung erstatten.

IV. Erfüllungs- und Leistungsort

Erfüllungs- und Leistungsort ist der Sitz von der Ferrari electronic AG. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk/Lager verlassen hat. Fracht- und Verpackungskosten sowie Versicherung (0,5% des Warenwertes) gehen zu Lasten des Kunden.

V. Zahlungen, Fälligkeit, Verzug

  1. Alle Preise sind Nettopreise. Skonti und Preisnachlässe wurden über die in dem Vertrag Festgehaltenen nicht vereinbart.
  2. Die Rechnungssumme ist bei Rechnungslegung, spätestens jedoch bei Lieferung fällig, wobei sich die Ferrari electronic AG vorbehält, den Rechnungsbetrag per Vorkasse einzuziehen. Bei Dienstleistungen ist die Vergütung bei Rechnungslegung fällig.

VI. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber der Ferrari electronic AG besteht nur, wenn die Leistungen aus dem gleichen Schuldverhältnis resultieren. Eine Aufrechnung ist nur wirksam, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

VII. Gewährleistung

  1. Die Haftung der Ferrari electronic AG ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Pflichtverletzungen der Ferrari electronic AG oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit.
  2. Der Kunde untersucht den Vertragsgegenstand umgehend nach Erhalt und zeigt Mängel unverzüglich an. Tut er dies nicht, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht, wenn der Mangel trotz der Untersuchung nicht erkennbar war.
  3. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn das Produkt oder eine seiner Funktionen dadurch beeinträchtigt werden, dass die vom Kunden verwendete Software falsch oder von Standards abweichend konfiguriert ist. Dies gilt nicht, wenn die Ferrari electronic AG die Funktionsfähigkeit in Kenntnis der Konfiguration zugesagt hat.
  4. Ein Mangel liegt auch nicht darin, dass das Produkt oder eine seiner Funktionen dadurch beeinträchtigt werden, dass die Software des Kunden nachträglich geändert wird (z.B. durch Upgrades, Updates usw.).
  5. Ansprüche wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab Übergabe des Produktes.

VIII. Garantie

Soweit Garantien übernommen werden, richten sich Art, Umfang und Dauer nach der schriftlichen Garantieerklärung, die der Lieferung beigefügt ist.

IX. Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht

Gerichtsstand ist Potsdam. Dieser Vertrag sowie die unter ihm getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen von Verträgen über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

G. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen der AGB unwirksam sein, werden diese durch die entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt. Im Übrigen bleibt die Wirksamkeit der restlichen Klauseln unberührt.

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